Wenn ein Hörverlust vorliegt, stellt Ihr HNO Arzt eine Verordnung für ein Hörgerät für Sie aus. Diese Verordnung reicht Ihr Akustiker für Sie bei Ihrer Krankenkasse ein und wartet dann einen positiven Bescheid für eine Zuzahlung ab, eher er einen Vorgang abschließen kann.
Die Höhe der Zuzahlungen schwankt geringfügig zwischen den verschiedenen Kassen und hängt von dem Grad des Hörverlustes ab, wobei eine erhöhte Zuzahlung eher ein Ausnahmefall ist. Die Grenze für eine sogenannte WHO4 Indikation ist so hoch gesetzt, dass kaum ein Schwerhöriger mit typischem Hörverlust in Relation zum Alter in den Genuss höherer Zulagen kommt.
Der Akustiker fragt zunächst die Krankenkasse und die Anzahl von Hörgeräten ab. Ob ein Ohrpassstück gebraucht wird, eine WHO4 Schwerhörigkeit attestiert wurde oder ob Sie von der gesetzlichen Zuzahlung von € 10,- je Ohr befreit sind. Das Ergebnis sind zwei Summen für das Hörsystem. Bei einer beidohrigen Versorgung wird das zweite Ohr etwa 20 % geringer bezuschusst als das erste. Wenn Sie Ohrpassstücke benötigen werden etwa € 33,50 mehr (je Ohr) angezeigt, als wenn der Akustiker keine Ohrpassstücke abrechnen würde.
Separat wird eine zweite Summe je Ohr bzw. je Hörgerät angezeigt, die nicht vom Kaufpreis der Hörgeräte abziehbar ist und als „Reparaturpauschale“ bezeichnet wird. Mit dieser Summe von ca. € 125,- für die Laufzeit von 6 Jahren und je Ohr wird einfacher Service, wie etwa Wartungsarbeiten oder zwischenzeitige Hörtests abgegolten. Auf einer Hörsystemrechnung sind diese Pauschalen auch anders versteuert als das Hörsystem.
Tipp: auf www.hörgeräte123.de gibt es exklusiv einen Krankenkassenrechner für Zuzahlungen, der Ihnen auf den Euro genau ausrechnet, wie hoch Ihre zu erwartende Krankenkassenleistung ist.
Bildquelle: Bundesinnung der Hörgeräteakustiker (biha) KdöR
Danke für diese wertvollen Tipps über die Finanzierung von Hörgeräten. Meine Mutter möchte sich auch ein Hörgerät kaufen und ich denke, dieser Beitrag wird ihr sehr gut helfen. Interessant, dass es auch eine sogenannte Reparaturpauschale gibt.
Interessant, dass die Zuzahlungen unter anderem auch von dem Grad des Hörverlustes abhängt. Mein Opa benötigt erstmalig ein Hörgerät. Am besten wenden wir uns gemeinsam und persönlich an einen Fachmann für Hörgeräte.
Danke für die Information, dass die Höhe der Zuzahlungen zwischen den verschiedenen Kassen geringfügig schwankt und es auch von dem Grad des Hörverlustes abhängt. Mein Großvater interessiert sich ebenfalls für Hörgeräte. Am besten besuchen wir gemeinsam einen Fachmann, um uns schlau zu machen.
Gut zu wissen, dass bei einer beidohrigen Versorgung das zweite Ohr etwa 20 Prozent geringer bezuschusst als das erste wird. Meine Mutter braucht mittlerweile auch eine Hilfe zum Hören. Gemeinsam werden wir uns dafür noch beim Experten für Hörgeräte beraten lassen.