Die Vorsorge für den Ernstfall ist wichtig – das wissen die meisten. Trotzdem schieben viele Menschen das Thema immer wieder auf. Vielleicht auch Sie? Dabei können Sie mit wenig Aufwand umfassend vorsorgen. Wir erklären, wie es geht.
Selbstbestimmt im Ernstfall: Die Patientenverfügung
Wer richtig vorsorgen möchte, kommt an der Patientenverfügung nicht vorbei. Sie ist das Mittel zur Selbstbestimmung, wenn Sie sich im Ernstfall plötzlich nicht mehr selbst äußern können – beispielsweise nach einem Unfall oder durch eine schwere Krankheit. In der Patientenverfügung legen Sie fest, welchen medizinischen Maßnahmen Sie zustimmen und welche Sie ablehnen. Für die folgenden Bereiche können Sie unter anderem in Ihrer Patientenverfügung Entscheidungen treffen:
- lebenserhaltende Maßnahmen
- künstliche Beatmung
- künstliche Ernährung
- Wiederbelebung
- Schmerz- und Symptombehandlung
- Organspende
- Behandlungsort am Ende des Lebens
Wichtig ist dabei, dass Ihre Patientenverfügung eindeutig formuliert ist. Der Bundesgerichtshof hat festgelegt, dass Formulierungen wie „Ich wünsche keine lebenserhaltenden Maßnahmen“ dafür nicht ausreichen.
Im Notfall muss Ihre Patientenverfügung außerdem möglichst schnell im Krankenhaus sein. Hinterlegen Sie sie so, dass Ihre Vertrauenspersonen sie finden – zuhause im Notfallordner und am besten digital.
Vertrauenspersonen bevollmächtigen
Das zweite Dokument, das unverzichtbar ist, ist die Vorsorgevollmacht. Mit ihr erteilen Sie einer oder mehreren Personen die Erlaubnis, Sie zu vertreten, wenn Sie selbst nicht mehr dazu in der Lage sind. Entgegen eines verbreiteten Irrtums ist es nämlich nicht möglich, dass Ihre engsten Angehörigen automatisch für Sie entscheiden. Aus diesem Grund sollten Sie mindestens eine Person, der Sie uneingeschränkt vertrauen, bevollmächtigen.
Damit Ihre Patientenverfügung umgesetzt werden kann, sollte die Vollmacht den Bereich der Gesundheitssorge abdecken. Zudem können Bevollmächtigte Sie auch in anderen Belangen vertreten, z. B. gegenüber der Bank oder Vertragspartnern.
Gut zu wissen
Wer auf eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht verzichtet, tut weder sich noch seinen Angehörigen einen Gefallen. Denn im Zweifel ist weder bekannt, welche Behandlung Sie sich wünschen, noch wer im Ernstfall Ansprechpartner für Ärzte und Ämter ist. Im schlimmsten Fall wird eine fremde Person zum gesetzlichen Betreuer bestellt, die sich um Ihre Angelegenheiten kümmert und vielleicht gegen Ihren Willen entscheidet.
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