Wer glaubt, dass im Pflegefall automatisch man selbst oder seine engsten Angehörigen die letzte Entscheidung über Lebensverlängerungsmaßnahmen treffen können, der unterliegt meistens einem Irrtum.
Die wichtige Frage ist: Wie bestimme ich, was medizinisch unternommen werden soll, wenn ich entscheidungsunfähig bin?
Es kann täglich passieren – zum Beispiel durch einen Schlaganfall, Unfall oder Organversagen. Schon kann eine Situation entstehen, in der man sich gegenüber den Ärzten nicht mehr verständlich ausdrücken kann. Dann wird man meistens künstlich beatmet und mittels künstlicher Ernährung am Leben erhalten.
Der „normale Tod“, wie zum Beispiel im Schlaf zuhause, ist nicht mehr die Regel, sondern die Ausnahme. Die meisten Menschen sterben heute im Krankenhaus. Die Medizin hat sich in den letzten Jahrzehnten im Bereich Lebenserhaltung enorm weiter entwickelt. Dies schafft aber auch neue ethische Probleme.
Was ist eine Patientenverfügung genau?
Fast jeder weiß, dass die Durchführung einer vom Arzt vorgeschlagene Operation der Zustimmung des Patienten bedarf. Kann man als Patient nicht mehr selbst entscheiden, wie die lebensverlängernden Maßnahmen eingesetzt werden könne, greift die Patientenverfügung.
Früher kam es nicht darauf an, den letzten Willen eines sterbenden Menschen zu respektieren. Seit dem 1. September 2009 ist die Patientenverfügung gesetzlich im Betreuungsrecht verankert.
Jeder Volljährige kann mit einer Patientenverfügung (PV) dafür Sorge tragen, dass seine letzten Wünsche betreffend seiner Behandlung respektiert werden.
Sie ist verbindlich zu befolgen, wenn die Patientenverfügung sich konkret auf die dann eingetretenen Umstände bezieht, aber auch dann, wenn ein absolutes Verbot einer bestimmten Behandlungsmaßnahme vorliegt.
Was muss eine Patientenverfügung enthalten?
- die Person, welche die Patientenverfügung aufsetzt, muss volljährig und einwilligungsfähig sein
- die Patientenverfügung muss ein Datum enthalten
- in der Patientenverfügung wird in der Regel bestimmt, wann auf eine künstliche Lebensverlängerung zu
verzichten ist - es sollte genau definiert werden, welche lindernde Medizin (Schmerztherapie)
angewendet werden soll - die Patientenverfügung tritt nur ein, wenn der Patient sich nicht mehr artikulieren kann
Sie können ein unkommerzielles ein Muster einer Patientenverfügung hier downloaden. Die Seite enthält auch viele weitere nützliche Ratschläge.